Fürstemtum Waldeck
Von der Entstehung der Grafschaft Waldeck bis zum Freistaat Waldeck - (11. Jhd. bis 1928)
Von einer Grafschaft Waldeck kann man erst sprechen, als nachweislich im 12. Jh. die Grafen von Schwalenburg die Burg Waldeck erwarben. Einige Zeit später nannte sich der auf der Burg Waldeck residierende Graf auch "Graf zu Waldeck". Anfang des 18. Jh. (1712) wurde dem damaligen Grafen Georg Friedrich die Fürstenwürde wegen seinen Verdiensten bei der erfolgreichen Bekämpfung der Türken bei Wien verliehen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Grafschaft zum Fürstentum. Nach dem Beitritt des Fürstentums Waldeck-Pyrmonts zum Norddeutschen Bund im Jahre 1867 verschlechterte sich die finanzielle Lage des Fürstentums zunehmend.Fürst Georg Friedrich sah keinen anderen Ausweg, als sich Preußen anzuschließen und damit die Selbstständigkeit vollends aufzugeben. Bismark, der Verhandlungspartner bei diesem Anliegen war, befürchtete, dass politische Nachteile für Preußen daraus erwachsen könnten und lehnte eine Eingliederung von Waldeck-Pyrmont in das Preußische Königreich ab. Es wurde aber ein Akkzessionsvertrag geschlossen, nach dem Preußen die innere Verwaltung und die Finanzen des Fürstentums Waldeck-Pyrmont übernahm und der Fürst die Außenvertretung weiterhin behielt. Auch musste der Fürst den zu beschließenden Gesetzen zustimmen. So blieb es bis 1918, als nach dem 1. Weltkrieg die Monachie in Deutschland abgelöst wurde und Volksvertretungen gewählt wurden. Aber auch hier handelte der Fürst zu Waldeck und Pyrmont umsichtig und gab rund 9/10 des Domanialvermögens an eine dafür geschaffene Verwaltungseinheit des Freistaates Waldeck und Pyrmont. Damit war das Vermögen gegen den Zugriff der Preußen geschützt und der Landesbevölkerung gesichert. Zum 1.April 1929 löste sich der waldeckische Landtag auf und schloss einen Staatsvertrag zur Eingliederung in den Preußischen Staat.













